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Tierregistrierung – Sinn oder Unsinn bei Heimtieren?
Die Kennzeichnung von Tieren hat weltweit eine lange Tradition. So werden Herdentiere standardmäßig gekennzeichnet (früher durch Brandzeichnung, heute z. B. durch Ohrplaketten), um einen eindeutigen Nachweis auf den Besitzer und das Tier zu führen.
Bei geringeren Tierbeständen oder Einzeltieren wird zur Kennzeichnung auch gerne die Tätowierung verwendet.
Was ist aber davon zu halten, Katze, Hund oder andere Heimtiere zu kennzeichnen und registrieren zu lassen?
Die Frage wird bedeutungslos, wenn man mit seinem Tier ins Ausland verreisen möchte. Hier besteht eine Verpflichtung, Katzen, Hunde und auch Frettchen zu kennzeichnen. Dieses geschieht heute sehr einfach durch Implantierung eines Mikrochips im Halsbereich des Tieres. Der Chip ist etwa so groß wie ein 1,5faches Reiskorn und wird i. d. R. ohne Betäubung direkt, wie eine Injektion, verabreicht. Bei besonders empfindlichen Tieren kann vorab auch eine lokale Betäubung gegeben werden, dieses ist aber meist nicht erforderlich.
Der Mikrochip beeinträchtigt bei korrekter Platzierung in keiner Weise die Gesundheit des Tieres und bleibt während der gesamten Lebenszeit aktiv (d. h. eine Erneuerung ist nicht notwendig). Die gespeicherten Daten (Strichcode) sind durch Chiplesegeräte, die verschiedene Stellen vorhalten (Veterinärämter, Tierheime, Ordnungsbehörden etc.), lesbar. Somit kann der eindeutige Nachweis erbracht werden, dass der vorgelegte Impfpass (er enthält ebenfalls die individuelle Kennzeichnung/Strichcode) auch mit dem Tier übereinstimmt.
Aber auch Tiere, die nicht als Grenzgänger die Verpflichtung zur Kennzeichnung haben, sollten mit einem Chip versehen werden. Durch diese eindeutige Kennzeichnung ist es möglich, sein Tier registrieren zu lassen. D. h. sollte das Tier, aus welchen Gründen auch immer, abhanden kommen, so kann es über die Registrierungsstellen an den Besitzer zurückvermittelt werden, da auch die meisten Tierheime mit Lesegeräten ausgestattet sind.
Auch Tierversuchslabore nehmen Tiere (u. U. gestohlene Tiere), die einen Mikrochip tragen, für Versuchszwecke zunächst einmal nicht an, es muss in jedem Fall die Besitzerfrage geklärt sein, was durch die Registrierung sehr einfach möglich ist.
Die Rückverfolgung zum Besitzer ist jetzt sogar noch viel einfacher geworden. Mittlerweile sind die drei größten Registrierungsunternehmen miteinander vernetzt, und es ist unerheblich, ob Waldi beim ersten (und größten) professionellen Haustierregister TASSO® (seit 1982, Registrierung immer noch kostenfrei), beim Deutschen Haustierregister® (ebenfalls kostenfrei) oder bei der Int. Zentrale Tierregistrierung® (eine kommerzielle Vereinigung der Tierärzteschaft, Gebühr ca. 12,- €) registriert wurde.
Zurzeit sind von den ca. 5,3 Millionen Hunden und rund 7 Millionen Katzen nur ca. 3 Millionen Tiere registriert. Bei den Hunden (und hier wäre eine Registrierung am notwendigsten) sind unter einer Million registriert. Dieses bedeutet, dass bei den jährlich 130.000 unregistrierten Fundtieren eine Rückvermittlung somit ausgeschlossen ist. Laut Aussage von TASSO® werden allein durch diese Organisation 8.500 verloren gegangene (registrierte) Tiere jährlich zurückvermittelt. Da die Kosten für diese sehr sinnvolle Maßnahme moderat sind, sollte sich jeder Halter hierzu Gedanken machen und eine Kennzeichnung inkl. Registrierung seines Hundes oder Katze vornehmen lassen, eine Maßnahme, die man auch als aktiven Tierschutz verstehen kann. Wenn Sie zum Thema Registrierung Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir werden Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Maßnahme erklären und auch alle Vorteile der Registrierung, die oben aus Platzgründen nicht aufgeführt werden konnten, erläutern.
Nachtrag: Mittlerweile gibt es vereinzelte Bundesländer (in Hamburg besteht eine entsprechende Gesetzesvorlage), die u. a. eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde und Katzen und andere Tiergattungen per Gesetz „erzwingen“ wollen. Derartige behördliche Zwangsmaßnahme lehnen wir politisch ab (die „Kennzeichnungspflicht“ vergangener Tage sollte uns Deutschen gelehrt haben, dass derartige behördlich verordnete Gesetze immer eine Ablehnung der Bevölkerung hervorrufen muss). Derartige Kapriolen von Behörden führen letztendlich dazu, dass aus einer sehr sinnvollen, aber freiwilligen Maßnahme eine Pflicht- und Zwangsmaßnahme wird, welche als Gängelung und Bevormundung empfunden wird und so den einen oder anderen dazu veranlassen wird, seinen Hund oder seine Katze nicht kennzeichnen oder registrieren zu lassen. (10.2005)
Ihre Tierheilpraxis Materia-Medica
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